Wichtige Information zum Thema Krankenkassen-Zuschuss ab 2016

Liebe KursteilnehmerInnen,

aufgrund geänderter Vorschriften im Zuge der zentralisierten Prüfung und Zertifizierung von Präventions-Angeboten, ist es uns ab 2016 leider nicht mehr möglich, Teilnahmebestätigungen im Sinne des §20 SGB V („Präventionsrichtlinie“) auszustellen.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen i.d.R. nur noch Präventions-Angebote, welche durch die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ - Team Gesundheit GmbH zertifiziert sind.

Der Prüfprozess ist unverhältnismäßig aufwendig und schließt flexible Kursangebote aus: eine der Hauptanforderungen an einen Präventionskurs ist ein zeitlich klar definierter Zeitraum über 10-12 Einheiten an einem festgelegten Tag zu einer fixen Uhrzeit. Nicht teilgenommene Stunden müssten dann verfallen. (Beispiel: Krankenschwestern im Schichtdienst können dadurch keine bezuschussten Yogakurse belegen!!!)

Nach den Kurs-Stundenvorgaben dürfen keine realen Entspannungskurse durchgeführt werden, sonden die Teilnehmer sollen mit verbalen Anweisungen, Trainings und Handouts lernen wie sie Übungen zu Hause machen können. Wir möchten, dass die Teilnehmer bei uns tief entspannen um Stress und Burnout vorzubeugen, wie unzählige klinische Studien beweisen.

Da wir es auch weiterhin ermöglichen wollen, Yoga nach den persönlichen Bedürfnissen und  individuellen zeitlichen Möglichkeiten unserer TeilnehmerInnen zu praktizieren, haben wir uns entschieden, auch zukünftig unser flexibles Kurs-Modell und ganze 90 min. Tiefenentspannung anzubieten.

Sollte darüber hinaus eine allgemeine Teilnahmebestätigung benötigt werden, kann diese gerne bei Vorlage der vollen 10er-Karte von den Kursleitern oder den Mitarbeitern im Büro ausgestellt werden.

Mit herzlichen Grüßen

Ralf Waldkirch und Team

 

Bericht im Ärzteblatt.de:
Präventionskurse: Bürokratiemonster ohne Qualitätsgewinn

Qualitätsmerkmal:
Für viele größere Yogaschulen ist es bereits ein Qualitätsmerkmal sich nicht an die einschränkenden Kurspläne der Zentalen Prüfstelle Prävention halten zu müssen.

 

Unser Yoga & Seminar-Zentrum Mannheim wurde bisher von rund 30 Krankenkassen nach "§20 Abs.1 und 2 SGB V" zur Prävention anerkannt.

Bis 2015 unterstützen unter bestimmten Voraussetzungen rund 30 der großen und kleinen Krankenkassen ihre Mitglieder bei Hatha-Yoga Kursen bei uns im "YOGA & Seminar-Zentrum Mannheim".

Bitte fragen sie ihre Krankenkasse, ob auch Ihre Krankenkasse weiterhin die Kurse in unserem Yogazentrum und ihre Gesundheit aktiv unterstützt, da seit dem 1.1.2016 neue bundesweite Regelungen existieren.